Von der Handwerkskammer für Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für motorisierte Zweiräder

Von der Handwerkskammer für Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für motorisierte Zweiräder

Hier ein paar Tips


- Ruhe bewahren!

- Bei Personenschaden unverzüglich die  Polizei verständigen.

- Den Unfallort absichern.

- Nach Zeugen suchen - Name und Tel. aufschreiben.

- Wenn möglich mit dem Handy Fotos vom Unfallort machen.

- Unfalldaten austauschen (aufschreiben).

- Kennzeichen
- Fahrzeug, Marke und Typ
- Name, Adresse und Telefonnummer vom Unfallgegner
- Versicherung und Versicherungsnummer vom Unfallgegner

- Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrfähig, den Abschleppdienst anrufen.
(ist die Polizei Vorort, verständigt diese in der Regel den Abschleppdienst)

- Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, haben Sie gesetzlich das Recht, den Gutachter Ihrer Wahl mit einem Schadens- gutachten zu beauftragen.
Bei einem nicht verschuldeten Unfall haben Sie ebenfalls das Recht auf Rechtsbeistand durch den Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Die Gutachter- und Rechtsanwaltskosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen.

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Sachverständigen-Büro
H. J. Flagner
Am Grünland 89
86169 Augsburg

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