Von der Handwerkskammer für Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für motorisierte Zweiräder

Von der Handwerkskammer für Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für motorisierte Zweiräder

Neuerungen 2014

 

Ab dem 1. Mai haben wir ein neues Punktesystem!

  • Statt bis her 18 Punkte wird es nur noch 8 Punkte geben.
  • Bis her 40 Euro = 1 Punkt. Ab 1. Mai 60 Euro = 1 Punkt.
  • Ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße werden mit Punkten geahndet.
  • Die Tilgungsfrist alter Verstöße verlängert sich bei neuen Verstößen nicht mehr.

Im Zusammenhang mit dem neuen Punktesystem gibt es zum 1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog:

  • Telefonieren während der Fahrt = 60 Euro
  • Sommerreifen bei Schnee und Eis = 60 Euro
  • Fahren ohne Begleitung unter 18 = 70 Euro
  • Missachtung des polizeilichen Haltegebots = 70 Euro
  • Ab Juli gilt die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein. Motorradfahrer betrifft diese Regelung nicht. Für gewerbliche Fahrzeuge (auch Pkw) ist durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) die Mitführung von Warnwesten bereits vorgeschrieben. Diese Verpflichtung ist in der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D 29 geregelt.
  • Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.

Sonstige Änderungen:

  • Seit Jahresbeginn gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach bisherigem Recht dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Ein Verbandskasten ist nach in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden. Wer keinen Verbandskasten mittführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von € 5,- und bei der Hauptuntersuchung einen geringen Mangel.

Ausland

Österreich:

Bereits Mitte 2013 wurde in Österreich der gesetzliche Bußgeldrahmen für einfache Verkehrsverstöße bei Organmandaten (von 36 auf 90 Euro) und Anonymverfügungen (von 220 auf 365 Euro) erhöht. Die konkreten Bußgeldsätze für einzelne Verstöße müssen jedoch noch von den Bundesländern festgelegt werden, was größtenteils erst 2014 erfolgen wird. Generell ist mit teils erheblichen Verteuerungen zu rechnen.

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