Das Gutachten muss darauf ausgerichtet sein, dass nach Instandsetzung der Auftraggeber 0% Risiko zu tragen hat. Das Fahrzeug muss nach Rechtsprechung in den ursprünglichen Zustand wie vor dem Unfall versetzt werden. Hierfür ist viel Feingefühl und Wissen über Instandsetzungsmöglichkeiten wie auch Risiko und Folgeschäden erforderlich. Dieses biete ich Ihnen als Kfz.- Sachverständiger.