- Ruhe bewahren!
- Bei Personenschaden unverzüglich die Polizei verständigen.
- Den Unfallort absichern.
- Nach Zeugen suchen - Name und Tel. aufschreiben.
- Wenn möglich mit dem Handy Fotos vom Unfallort machen.
- Unfalldaten austauschen (aufschreiben).
- Kennzeichen
- Fahrzeug, Marke und Typ
- Name, Adresse und Telefonnummer vom Unfallgegner
- Versicherung und Versicherungsnummer vom Unfallgegner
- Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrfähig, den Abschleppdienst anrufen.
(ist die Polizei Vorort, verständigt diese in der Regel den Abschleppdienst)
- Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, haben Sie gesetzlich das Recht, den Gutachter Ihrer Wahl mit einem Schadens- gutachten zu beauftragen.
Bei einem nicht verschuldeten Unfall haben Sie ebenfalls das Recht auf Rechtsbeistand durch den Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Die Gutachter- und Rechtsanwaltskosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen.