Haftpflichtschäden sind gesetzlich geregelt. Tragen Sie nachweislich zu dem Verschulden des Unfalles nicht bei, bezahlt das von Ihnen benötigte Gutachten die gegnerische Versicherung. Sie sind jederzeit Herr des Geschehens und dürfen sich den Kfz. - Sachverständigen, bzw. den Gutachter frei wählen.