Von der Handwerkskammer für Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für motorisierte Zweiräder

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Wer bezahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?

 

Haftpflichtschäden sind gesetzlich geregelt. Tragen Sie nachweislich zu dem Verschulden des Unfalles nicht bei, bezahlt das von Ihnen benötigte Gutachten die gegnerische Versicherung. Sie sind jederzeit Herr des Geschehens und dürfen sich den Kfz. - Sachverständigen, bzw. den Gutachter frei wählen.

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Sachverständigen-Büro
H. J. Flagner
Am Grünland 89
86169 Augsburg

Mobil: 0171 7848657